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   BVerwG, 17.09.1987 - 4 B 185.87   

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https://dejure.org/1987,7324
BVerwG, 17.09.1987 - 4 B 185.87 (https://dejure.org/1987,7324)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1987 - 4 B 185.87 (https://dejure.org/1987,7324)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 (https://dejure.org/1987,7324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung von Baugesuchen - Unmöglichkeit oder wesentliche Erschwerung der Durchführung der Planung durch ein Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Arnsberg, 30.10.2023 - 8 K 557/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2021 - 2 B 877/21 -, juris, Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG Beschluss vom 17. September 1987 - 4 B 185:87 -, BeckRS 1987, 31234378.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 7 B 2023/99

    Abgrenzung von "Randsortiment" und "Kernsortiment" eines Handelsbetriebes

    vgl.: BVerwG, Beschluß vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 - JURIS- DokNr.
  • VG München, 09.08.2010 - M 8 K 09.5991

    Zurückstellung des Bauantrags; Rechtmäßigkeit des Aufstellungsbeschlusses;

    Da ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept in dieser Phase nicht erforderlich ist (BVerwG Beschluss vom 17.9.1987, Az.: 4 B 185/87), erscheint das Vorliegen solcher Gründe hier nicht von vornherein ausgeschlossen.

    Dieses Erfordernis deckt sich im Wesentlichen in der Sache mit der vorstehend behandelten Frage der Erforderlichkeit der Planungssicherheit (vgl. BVerwG Beschluss vom 17.9.1987, Az.: 4 B 185/87), wobei zusätzlich eine konkrete Gefährdung der Planungsverwirklichung durch das in Rede stehende Bauvorhaben notwendig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - 7 A 3851/06

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines SB-Marktes mit 43

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95 (zur Veränderungssperre), und Beschluss vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 -, juris.
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

    Neben der Untersuchung der Frage, ob die planerischen Vorstellungen der Gemeinde so konkret sind, dass sich bereits beurteilen lässt, ob zu befürchten steht, die Durchführung der Planung werde durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert (vgl. § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB), und der Vergewisserung, ob eine unzulässige bloße Verhinderungs- (Negativ-)Planung vorliegt, bedarf es aus solchem Anlass auch der Prüfung, ob die konkreten Planungsabsichten "überhaupt rechtlich und tatsächlich verwirklichungsfähig sind" (BVerwG, B.v. 17.9.1987 - 4 B 185.87 - juris Rn. 4; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2014, § 15 Rn. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11

    Zurückstellungsbescheid bei wesentlicher Änderung der Planung

    Das Sicherungsbedürfnis fehlt einer Planung deshalb erst dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Urteil vom 17.09.1987 - 4 B 185.87 - juris; zur Veränderungssperre BVerwG, Urteil vom 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - NVwZ 1994, 685 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - 2 B 877/21

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre bei einem Bebauungsplan

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 -, juris Rn. 4 [zu § 15 BBauG]; OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - 2 B 648/19 -, S. 5/6 des Beschlussabdrucks, und Rieger in: Schrödter (Hrsg.), BauGB, 9. Auflage 2019, § 15 Rn. 8, beide m. w. N.
  • VG Ansbach, 28.07.2022 - AN 9 K 19.02429

    Feststellungsklage gegen baurechtlichen Rückstellungsbescheid

    Maßgeblich ist zudem, ob die konkreten Planungsabsichten der Gemeinde überhaupt rechtlich und tatsächlich verwirklicht werden können (BVerwG, B.v. 17.09.1987 - 4 B 185.87).
  • VG Arnsberg, 24.04.2002 - 4 L 483/02
    BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, in: BRS Band 55 Nr. 95 m.w.N.; vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 7 B 2023/99 -, in: BRS Band 63 Nr. 86 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 B 185.87 -, JURIS-DokNr.
  • VG Berlin, 05.04.2011 - 13 L 189.10

    Städteplanerisches Konzept als Voraussetzung für die Zurückstellung von

    Dementsprechend ist Voraussetzung beider Instrumente, dass hinreichend konkrete Planungsabsichten des Bezirks bestehen, die in zulässiger Weise Inhalt eines Bebauungsplans sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1987 - BVerwG 4 B 185.87 -, juris, Rn. 4).
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